Das Gedränge in der Neu- und Altstadt stellt eine ernsthafte Gefährdung für alle Beteiligten dar.
Es ist unumgänglich, geltende Sicherheitsvorschriften auch an der Fasnacht zu befolgen.
Die Sicherheitsdirektion der Stadt Luzern appelliert an die Vernunft aller, die folgenden Verbote und Vorschriften
an den Fasnachtstagen einzuhalten und ihnen bereits bei der
Fasnachtsvorbereitung Beachtung zu schenken.
Das Missachten dieser Verbote ist strafbar.